Schuldner- und Insolvenzberatung
Finanzielle Probleme sind lösbar
Mahnungen stapeln sich, das Konto ist im Minus oder Miete und Strom können nicht mehr bezahlt werden? Überschuldung kann jeden Menschen treffen – etwa durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder ein dauerhaft niedriges Einkommen.
Unsere beiden Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Südwestfalen unterstützen Sie dabei, sich einen Überblick über die Verschuldungssituation zu verschaffen und zeigen Ihnen mögliche Lösungswege auf.
Ihre Vorteile
Unsere Beratungsstellen in Südwestfalen
57368 Lennestadt
Offene Sprechstunde für Menschen im SGB-II-Bezug mit Berechtigungsschein zur Schuldnerberatung:
Mittwoch, 10:00 bis 12:00 Uhr
Offene Sprechstunde in Kreuztal,
Danziger Str. 2, 57223 Kreuztal
für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Kreuztal:
Mittwoch, 14:00 bis 16:00 Uhr,
sowie nach telefonischer Vereinbarung
57072 Siegen
Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen
Warten Sie nicht, bis die Situation noch belastender wird. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen. Wir sind für Sie da, wenn:
- Sie Miete oder Energiekosten nicht mehr bezahlen können
- Mahnungen und Schreiben von Inkassounternehmen sich häufen
- die Bank Ihren Kredit oder Ihr Konto kündigt
- eine Lohn- oder Kontopfändung droht
- der Gerichtsvollzieher sich angekündigt hat
- Sie den Überblick über Ihre Schulden verloren haben
Sie müssen sich für Ihre Situation nicht schämen. Unsere Mitarbeitenden kennen sehr unterschiedliche Lebens- und Verschuldungssituationen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.
So unterstützen wir Sie
- Ihre finanzielle Situation erfassen und Unterlagen ordnen
- Existenzsicherung bei Miet- oder Energieschulden
- Budgetberatung und Erstellung eines Haushaltsplans
- Forderungen prüfen und unberechtigte Forderungen abwehren
- Gespräche und Verhandlungen mit Gläubigern führen
- Einen außergerichtlichen Einigungsversuch vorbereiten und begleiten
- Zur Verbraucherinsolvenz beraten und das Verfahren vorbereiten
- Möglichkeiten zum Pfändungsschutz und zum P-Konto erklären
- Ursachen der Überschuldung betrachten und erneuter Verschuldung vorbeugen
Verbraucherinsolvenz –
Ihr geregelter Weg in die Schuldenfreiheit
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist und die Schulden auf absehbare Zeit nicht zurückgezahlt werden können, kann eine Verbraucherinsolvenz eine sinnvolle Lösung sein. Sie ist kein persönliches Versagen, sondern ein gesetzlich geregelter Weg aus der Überschuldung.
Das Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto
Ein P-Konto schützt bei einer Kontopfändung einen gesetzlich festgelegten Grundbetrag. Je nach persönlicher Situation kann ein höherer Freibetrag gelten. Wir beraten Sie dazu und informieren über erforderliche Bescheinigungen
Erste Tipps für Schulden
Öffnen Sie Ihre Post – auch wenn es schwerfällt.
Sammeln Sie Mahnungen, Verträge und weitere Unterlagen an einem Ort.
Zahlen Sie Miete, Energie und den notwendigen Lebensunterhalt zuerst.
Nehmen Sie keinen neuen Kredit auf, um alte Schulden zu bezahlen.
Lassen Sie Forderungen prüfen, bevor Sie Vereinbarungen unterschreiben.
Holen Sie sich möglichst frühzeitig kostenlose fachliche Hilfe.
So läuft die Beratung ab
Im ersten Gespräch geht es darum, Ihre Situation zu verstehen und dringende Schritte zu klären. Ihre Unterlagen müssen dafür noch nicht vollständig oder perfekt sortiert sein.
Zum ersten Termin bringen Sie möglichst mit:
- Mahnungen, Inkasso- und Vollstreckungsschreiben
- Eine Übersicht über Gläubiger und offene Forderungen
- Kontoauszüge und Einkommensnachweise
- Angaben zu Miete, Energie und weiteren regelmäßigen Ausgaben
Unser Team
Unsere Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater verbinden fachliche Kompetenz mit einem respektvollen Blick auf Ihre persönliche Situation.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Schuldnerberatung wirklich kostenlos und vertraulich?
Ja. Die Beratung ist für Ratsuchende kostenlos. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht und geben ohne Ihre Zustimmung keine Informationen an Arbeitgeber, Angehörige oder andere Stellen weiter, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Ich schäme mich für meine Schulden. Werde ich verurteilt?
Nein. Überschuldung kann viele Ursachen haben und jeden Menschen treffen. Wir begegnen Ihnen respektvoll und ohne Vorwürfe. Entscheidend ist nicht, wie es zu den Schulden gekommen ist, sondern welcher Lösungsweg jetzt möglich ist.
Was passiert beim ersten Termin?
Zunächst klären wir Ihre aktuelle Situation und prüfen, ob dringende Schritte notwendig sind. Danach verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick und besprechen das weitere Vorgehen.
Müssen meine Unterlagen beim ersten Termin vollständig sein?
Nein. Bringen Sie mit, was vorhanden ist – etwa Mahnungen, Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Gläubigerunterlagen. Fehlende Unterlagen können später ergänzt werden.
Komme ich wegen meiner Schulden ins Gefängnis?
Allein weil Sie Schulden nicht bezahlen können, werden Sie nicht inhaftiert. Gerichtliche Schreiben und Aufforderungen – beispielsweise zur Abgabe einer Vermögensauskunft – sollten Sie trotzdem keinesfalls ignorieren. Lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Kann mir alles gepfändet werden?
Nein. Gesetzliche Pfändungsschutzregelungen schützen unter anderem notwendige Gegenstände und einen Teil des Einkommens. Ein P-Konto sichert bei einer Kontopfändung einen Grundfreibetrag. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir mit Ihnen.
Haftet meine Partnerin oder mein Partner für meine Schulden?
Grundsätzlich haftet jede Person für die eigenen Schulden. Eine gemeinsame Haftung kann jedoch bestehen, wenn Verträge oder Verpflichtungen gemeinsam unterschrieben wurden. Wir prüfen mit Ihnen die konkrete Situation.
Was ist der Unterschied zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung?
Die Schuldnerberatung umfasst die Bestandsaufnahme, Budgetberatung und Verhandlungen mit Gläubigern. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht gelingt, unterstützt die Insolvenzberatung bei der Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz.
Wie lange dauert eine Verbraucherinsolvenz?
Die Abtretungsfrist bis zur Restschuldbefreiung beträgt grundsätzlich drei Jahre. Hinzu kommen die Vorbereitung und die gerichtliche Bearbeitung. Der genaue Verlauf hängt vom Einzelfall ab.