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Hilfen zur Erziehung

Hilfen, die Familien stärken

In jeder Familie gibt es Zeiten, in denen das Zusammenleben schwierig wird und die eigenen Kräfte nicht ausreichen. Das ist kein Zeichen von Versagen. Die ambulanten Hilfen zur Erziehung von Caritas-AufWind unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche im Kreis Olpe individuell und alltagsnah.

Ambulant bedeutet: Die Familie bleibt zusammen, und die Unterstützung kommt dorthin, wo sie gebraucht wird. Unsere Fachkräfte hören zu, entwickeln gemeinsam mit Ihnen passende Ziele und helfen dabei, neue Handlungsmöglichkeiten zu finden.

Ihre Vorteile

Individuelle Unterstützung im vertrauten Lebensumfeld

Gemeinsame Ziele statt fertiger Lösungen

Erfahrene Fachkräfte an der Seite der Familie

Für Familien in der Regel kostenfrei

Wann können wir helfen?

Hilfen zur Erziehung können sinnvoll sein, wenn Belastungen das Familienleben dauerhaft bestimmen oder sich Konflikte allein nicht mehr lösen lassen. Typische Situationen sind:

  • Überforderung im Erziehungsalltag oder bei der Organisation des Familienlebens
  • häufige Konflikte zwischen Eltern, Kindern oder Jugendlichen
  • auffälliges oder stark belastendes Verhalten, Aggressionen oder Schulverweigerung
  • Trennung, Scheidung oder andere familiäre Veränderungen
  • psychische oder soziale Belastungen innerhalb der Familie
  • Unsicherheit bei der Versorgung und Sicherung kindlicher Bedürfnisse
  • Klärungsbedarf mit Kita, Schule, ärztlichen Praxen, Behörden oder anderen Stellen
  • Unterstützungsbedarf junger Volljähriger auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Hilfen zur Erziehung sind ein gesetzlich vorgesehenes Unterstützungsangebot und kein Urteil über eine Familie.

Sie sind schwanger oder haben ein Kind unter drei Jahren und wünschen sich frühzeitig Entlastung? Dann informieren Sie sich bitte auf unserer eigenen Seite zu den Frühen Hilfen.

So beginnt eine Hilfe

  • Kontakt aufnehmen: Sie wenden sich an den Allgemeinen Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamtes oder zunächst direkt an Caritas-AufWind.
  • Bedarf klären: Familie und Jugendamt besprechen, welche Unterstützung geeignet sein könnte.
  • Hilfe planen: Ziele, Umfang und Form der Unterstützung werden in einem Hilfeplan vereinbart.
  • Träger auswählen: Familien haben grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII und können Caritas-AufWind als Träger benennen.
  • Begleitung starten: Eine passende Fachkraft lernt die Familie kennen und arbeitet mit ihr an den vereinbarten Zielen.
  • Verlauf prüfen: In regelmäßigen Hilfeplangesprächen wird gemeinsam geschaut, was erreicht wurde und wie es weitergeht.

Ambulante Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich gemeinsam vereinbart. Schutzmaßnahmen bei einer akuten Kindeswohlgefährdung sind davon zu unterscheiden und unterliegen eigenen gesetzlichen Voraussetzungen.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin
Adresse
Caritas-AufWind Lennestadt und Kirchhundem
Gartenstraße 6
57368 Lennestadt

Unsere ambulanten Angebote

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH, § 31 SGB VIII)

Eine Fachkraft begleitet die Familie über einen längeren Zeitraum im Alltag. Gemeinsam werden Erziehungsfragen, Konflikte, Tagesstruktur, Versorgung, Schule, Behördenkontakte und weitere Belastungen bearbeitet. Ziel ist, vorhandene Stärken zu nutzen und die Familie dauerhaft handlungsfähiger zu machen.

Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)

Die Unterstützung richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche. Sie hilft bei persönlichen oder familiären Schwierigkeiten, fördert Selbstständigkeit und soziale Fähigkeiten und bezieht das Lebensumfeld ein, ohne die Familie aus der Verantwortung zu nehmen.

Individuelle Familien- und Alltagsbegleitung

Je nach vereinbarten Zielen beraten und coachen wir Eltern, begleiten Gespräche in Schule oder Kita und unterstützen bei Terminen mit ärztlichen Praxen, Behörden und weiteren Stellen.

Betreuungsweisungen

Straffällig gewordene Jugendliche und junge Volljährige können im Auftrag der Jugendgerichtshilfe begleitet werden. Im Mittelpunkt stehen die Auseinandersetzung mit der Straftat, die persönliche Entwicklung und neue Perspektiven.

Art, Umfang und Dauer jeder Hilfe werden im Hilfeplan gemeinsam mit der Familie, dem Jugendamt und Caritas-AufWind festgelegt.

Was kostet die Unterstützung?

Wird eine ambulante Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt bewilligt, übernimmt das Jugendamt die Kosten. Für die Familie entstehen bei den hier beschriebenen ambulanten Hilfen in der Regel keine Kosten.

Rechtsgrundlage ist § 27 in Verbindung mit den jeweils passenden Hilfeformen der §§ 30 und 31 SGB VIII. Welche Unterstützung geeignet ist, wird nicht pauschal entschieden, sondern gemeinsam im Hilfeplanverfahren geklärt.

Unser Team begleitet Familien wertschätzend, transparent und mit Blick auf ihre Stärken. Wer zu Ihnen kommt, wird passend zum Hilfebedarf und zu den vereinbarten Zielen ausgewählt.

Britt Kleine
Franka Vogt
Franziska Henrichs
Martina Nuß
Sabrina Robe
Sebastian Striemer
Uli Gabriel

Häufig gestellte Fragen

Bedeutet Erziehungshilfe, dass ich als Mutter oder Vater versagt habe?

Nein. Sich Unterstützung zu holen, ist ein verantwortungsvoller Schritt. Ziel ist nicht, Eltern zu bewerten, sondern gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die zum Familienalltag passen.

Bekomme ich mein Kind weggenommen, wenn ich beim Jugendamt Hilfe beantrage?

Nein. Die Beantragung einer ambulanten Hilfe führt nicht automatisch zu einer Trennung. Eine Inobhutnahme ist eine eigenständige Schutzmaßnahme und kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen infrage.

Verliere ich die Kontrolle über meine Familie?

Nein. Die Fachkraft arbeitet transparent mit Ihnen an gemeinsam vereinbarten Zielen. Eltern behalten ihre Verantwortung; Veränderungen werden nicht über ihren Kopf hinweg geplant.

Wie beantrage ich Hilfen zur Erziehung?

Sie wenden sich an den Allgemeinen Sozialen Dienst des zuständigen Jugendamtes. Sie können auch zunächst Caritas-AufWind ansprechen; wir erklären Ihnen den Ablauf und die zuständigen Stellen.

Wer bezahlt die Erziehungshilfe?

Nach der Bewilligung übernimmt das Jugendamt die Kosten. Für Familien entstehen bei den beschriebenen ambulanten Hilfen in der Regel keine Kosten.

Kann ich Caritas-AufWind als Träger auswählen?

Familien haben grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht. Nennen Sie Ihren Wunsch im Gespräch mit dem Jugendamt; er wird im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt.

Was ist der Unterschied zwischen Erziehungsberatung und Erziehungshilfe?

Die Erziehungsberatung ist direkt und ohne vorherige Bewilligung zugänglich. Ambulante Hilfen zur Erziehung sind meist intensiver, werden über das Jugendamt bewilligt und begleiten die Familie regelmäßig in ihrem Alltag.

Kann ich mich als Kind oder Jugendlicher selbst melden?

Ja. Kinder und Jugendliche dürfen sich selbst an das Jugendamt oder an Caritas-AufWind wenden und zunächst um Beratung bitten. Wie Eltern einbezogen werden, hängt vom Alter, vom Anliegen und von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Komme ich in ein Heim, wenn ich um Hilfe bitte?

Nein. Ambulante Hilfen verfolgen gerade das Ziel, Kinder, Jugendliche und Familien in ihrem bisherigen Lebensumfeld zu unterstützen. Eine stationäre Unterbringung ist eine andere Hilfeform und wird nicht allein durch eine Anfrage ausgelöst.

Wie lange dauert eine ambulante Hilfe?

Das hängt vom individuellen Bedarf und den vereinbarten Zielen ab. Der Verlauf wird in regelmäßigen Hilfeplangesprächen überprüft und die Hilfe entsprechend angepasst oder beendet.

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