Spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt
Damit betroffene Kinder und Jugendliche Hilfe und Unterstützung erfahren.
Wenn ein junger Mensch sexualisierte Gewalt erlebt hat, davon erzählt oder Sie sich wegen einer Beobachtung Sorgen machen, können Sie sich an uns wenden. Gemeinsam klären wir, was im Moment wichtig ist und welche nächsten Schritte hilfreich sein können. Die Beratung ist kostenfrei und freiwillig. Wir gehen vertraulich mit Ihrem Anliegen um und erklären transparent, was Vertraulichkeit in Ihrer Situation konkret bedeutet.
Ihre Vorteile
Wer kann sich an uns wenden?
- Kinder und Jugendliche
- Junge Erwachsene bis 27 Jahre
- Eltern und andere Sorgeberechtigte
- Geschwister und weitere, nahe Bezugspersonen
- Pädagogische und psychosoziale Fachkräfte
- Mitarbeitende aus Kitas, Schulen, Jugendhilfe, Vereinen und anderen Einrichtungen, die mit jungen Menschen arbeiten.
Sie können sich auch dann melden, wenn Sie zunächst nur eine Frage haben oder eine Situation noch nicht einordnen können.
Wobei wir unterstützen...
Sexualisierte Gewalt löst häufig Gefühle wie Unsicherheit, Angst, Schuld oder Hilflosigkeit aus.
In der Beratung können Fragen, Erlebnisse, Mitteilungen, Beobachtungen und Sorgen in Ruhe besprochen werden. Wir hören zu, nehmen Ihr Anliegen ernst und orientieren uns an der jeweiligen Situation. Das Tempo und die nächsten Schritte werden gemeinsam besprochen.
- Erlebtes, Gehörtes oder Beobachtetes sortieren,
- aktuelle Belastungen und den Unterstützungsbedarf klären,
- Möglichkeiten zum Schutz eines jungen Menschen besprechen,
- Gespräche mit Kindern, Jugendlichen, Eltern oder beteiligten Fachkräften vorbereiten,
- Zuständigkeiten und mögliche weitere Schritte klären,
- über ergänzende Hilfen informieren und bei Bedarf dorthin vermitteln.
Die Fachstelle hat keinen Ermittlungsauftrag (wie Polizei oder Staatsanwaltschaft). Die Beratung zu einer möglichen Strafanzeige kann Teil des Beratungsprozesses sein. Ob Sie Anzeige erstatten, entscheiden Sie selbst - nicht die Fachberatungsstelle.
Unsere Beratungsangebote
So kann die Beratung ablaufen
Kontakt aufnehmen
Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Nachricht mit Ihrer Rückrufmöglichkeit.
Anliegen klären
Im ersten Gespräch erzählen Sie nur so viel, wie für Sie möglich und für die Klärung des Anliegens hilfreich ist. Wir besprechen, wer Beratung sucht und was im Moment gebraucht wird.
Möglichkeiten besprechen
Gemeinsam entwickeln wir mögliche nächste Schritte. Dabei berücksichtigen wir die Perspektive und den Schutz des betroffenen jungen Menschen sowie die jeweiligen Zuständigkeiten.
Bei Bedarf weiterbegleiten
Umfang und Dauer der Beratung richten sich nach der individuellen Situation. Wenn andere Hilfen passender oder zusätzlich notwendig sind, informieren wir darüber und unterstützen auf Wunsch bei der Vermittlung.
Wichtig zu wissen
Wir behandeln Ihr Anliegen vertraulich. Zu Beginn erklären wir, wie mit Informationen umgegangen wird und welche Grenzen der Vertraulichkeit im Einzelfall bestehen können. Wenn zum Schutz eines jungen Menschen weitere Schritte notwendig werden können, machen wir unser Vorgehen transparent und beziehen die betroffene Person entsprechend Alter und Situation ein, soweit der Schutz dadurch nicht gefährdet wird.
- Sie entscheiden selbst, welche Informationen Sie mitteilen möchten.
- Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
- Weitere Schritte werden transparent besprochen.
- Kinder und Jugendliche werden altersentsprechend beteiligt.
- Die Beratung ist auch für Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte möglich.
Wichtig zu wissen
Wir behandeln Ihr Anliegen vertraulich. Zu Beginn erklären wir, wie mit Informationen umgegangen wird und welche Grenzen der Vertraulichkeit im Einzelfall bestehen können. Wenn zum Schutz eines jungen Menschen weitere Schritte notwendig werden können, machen wir unser Vorgehen transparent und beziehen die betroffene Person entsprechend Alter und Situation ein, soweit der Schutz dadurch nicht gefährdet wird.
- Sie entscheiden selbst, welche Informationen Sie mitteilen möchten.
- Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
- Weitere Schritte werden transparent besprochen.
- Kinder und Jugendliche werden altersentsprechend beteiligt.
- Die Beratung ist auch für Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte möglich.
Kontakt
Schüldernhof 6
57439 Attendorn
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich auch bei einem bloßen Verdacht beraten lassen?
Ja. Wir helfen Ihnen, Beobachtungen und Äußerungen einzuordnen und mögliche nächste Schritte zu überlegen.
Muss das betroffene Kind zur Beratung mitkommen?
Nein. Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte können sich (zunächst) auch ohne das Kind oder den jungen Menschen beraten lassen.
Können sich Jugendliche selbst an die Beratungsstelle wenden?
Ja. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre können selbst Kontakt zu uns aufnehmen.
Ist die Beratung vertraulich?
Ja. Unsere Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. Wie mit Informationen umgegangen wird und wann zum Schutz eines jungen Menschen weitere Schritte erforderlich sein können, wird transparent besprochen.
Beraten Sie auch Fachkräfte?
Ja. Pädagogische und weitere beteiligte Fachkräfte können sich bei Vermutungen, Verdachtsfällen oder konkreten Offenbarungen fachlich beraten lassen.
Was sollte ich tun, wenn mir ein Kind von sexualisierter Gewalt erzählt?
Hören Sie ruhig zu, nehmen Sie das Kind ernst und vermeiden Sie drängende oder detaillierte Nachfragen. Versprechen Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht einhalten können. Holen Sie sich anschließend fachliche Beratung, um die nächsten Schritte sorgfältig zu planen.