Caritas-Wohnhäuser
Ein Zuhause, das Sicherheit gibt und Selbstständigkeit stärkt
Unsere Wohnhäuser bieten den passenden Rahmen für Menschen, die ihren Alltag nicht vollständig allein bewältigen können und sich gleichzeitig ein möglichst selbstbestimmtes Leben wünschen. Jeder Mensch bringt seine eigene Lebensgeschichte, seine Wünsche und Fähigkeiten mit. Deshalb richten wir unsere Begleitung individuell aus. Gemeinsam stärken wir die Bewohnenden, fördern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und schaffen einen Alltag, der Sicherheit, Gemeinschaft und persönliche Entwicklung ermöglicht.
Viele Menschen stoßen zum ersten Mal auf den Begriff stationäres Wohnen für Menschen mit Behinderung, wenn sie für sich selbst oder einen Angehörigen nach einer passenden Wohnform suchen.
Heute spricht das Sozialgesetzbuch von besonderen Wohnformen. Gemeint sind Wohnangebote für erwachsene Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Unsere Wohnhäuser bieten dabei weit mehr als Betreuung. Sie sind ein Zuhause, in dem Menschen ihren Alltag möglichst eigenständig gestalten, Freundschaften pflegen und aktiv am Leben teilhaben.
Die Bewohnenden verfügen über einen persönlichen Rückzugsort und leben gleichzeitig in einer Gemeinschaft, die Sicherheit, Orientierung und soziale Kontakte bietet.
Wer kann in ein Wohnhaus einziehen?
- erwachsene Menschen ab 18 Jahren,
- mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung,
- mit seelischer Behinderung und chronischer Suchterkrankung,
- die dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigen,
- deren Teilhabe durch ihre Behinderung eingeschränkt ist,
- und für die eine Besondere Wohnform die passende Unterstützung bietet.
Daten und Fakten
Unsere Einrichtung bietet in vier Wohnhäusern Menschen mit Behinderung und in einem weiteren Wohnhaus Menschen mit einer chronischen Suchterkrankung, insbesondere einer Alkoholabhängigkeit, ein Zuhause und individuelle Unterstützung.
Unsere Einrichtung verfügt über insgesamt 123 Wohnhausplätze. 99 Plätze sind für Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung, 24 Plätze für Menschen mit Suchterkrankung.
In unserer Einrichtung sind Mitarbeitende aus unterschiedlichen Berufs- und Fachbereichen tätig. Das multiprofessionelle Team umfasst Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Pflegefachkräfte, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Hilfskräfte, Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter, Reinigungskräfte sowie Verwaltungsmitarbeitende.
Das erwartet Sie in unseren Wohnhäusern
Jeder Mensch gestaltet seinen Alltag anders. Deshalb richten wir unsere Unterstützung nach den persönlichen Wünschen und Möglichkeiten der Bewohnenden aus.
Unsere Wohnhäuser bieten unter anderem:
- Persönliche Assistenz im Alltag und bei der persönlichen Lebensplanung
- Unterstützung bei Körperpflege, Gesundheit und Mobilität
- Gemeinsame Mahlzeiten und Beteiligung im Haushalt
- Freizeitangebote, Ausflüge und Feste
- Eigene Zimmer mit individueller Gestaltung
- Förderung persönlicher Interessen und Hobbys
- Tagesstruktur für erwachsene Leistungsberechtigte aller Altersgruppen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung mit oder ohne körperliche Behinderung
- Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten und Therapeutinnen und Therapeuten
- Seelsorgliche Begleitung
- Vernetzung mit gesetzlichen Betreuern/Angehörigen sowie der Werthmann-Werkstätten
Unser Ziel bleibt dabei immer gleich: Menschen dabei zu unterstützen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten.
In Attendorn, Welschen-Ennest und Grevenbrück bieten wir außerdem Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege zur Entlastung von Angehörigen an.
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Wohnangebote für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Nordwall 4
57439 Attendorn
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wohnangebote für Menschen mit chronischer Suchterkrankung
Herrnscheider Weg 24
57489 Drolshagen
Häufig gestellte Fragen
Was ist vor dem Einzug in ein Wohnhaus für mich zu tun?
- Bedarf und Wünsche klären: Informieren Sie sich bei der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) oder melden Sie sich bei uns. Sie können gerne ein Erstgespräch mit uns vereinbaren.
- Bedarfsermittlung: Eine Fachkraft des Sozialamts oder des Landschaftsverbands ermittelt in einem persönlichen Gespräch (Gesamtplanverfahren) Ihren individuellen Unterstützungsbedarf.
- Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe (für die Betreuungskosten) und gegebenenfalls auf Grundsicherung (für Lebensunterhalt und Miete) ein. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Finanzierung und Kostenzusage: Warten Sie den Bewilligungsbescheid der Behörden ab, in dem die Übernahme der Kosten für Betreuung und Wohnen geregelt ist.
- Kontakt mit dem Wohnhaus: Lassen Sie sich in unsere Anmeldeliste aufnehmen – wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer passenden Einrichtung. Hierfür führen wir zunächst ein Kennenlerngespräch mit Ihnen. Anschließend können Sie sich auf unsere Warteliste setzen lassen. Sobald ein passender Platz frei wird, melden wir uns bei Ihnen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen und so das Leben in einer besonderen Wohnform zunächst kennenzulernen und zu erleben.
- Einzug planen: Unterschreiben Sie den WBVG-Vertrag (Wohn- und Betreuungsvertrag) erst, wenn die Finanzierung durch den Kostenträger geklärt ist.
Wer übernimmt die Kosten bzw. wie sieht die Finanzierung aus?
Die Finanzierung beschäftigt viele Familien bereits vor dem ersten Beratungsgespräch.
Die gute Nachricht: In der Regel übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Leistungen der Eingliederungshilfe. Eigenmittel werden nach Einkommensprüfung berücksichtigt. Unser Team unterstützt Sie bei Bedarf bei der Antragstellung. Die Bewohnenden beteiligen sich an den Kosten für Miete, Sachkosten (Verpflegung, Hauswirtschaft und Reinigung) sowie persönliche Ausgaben. Wenn die Miete von der Sozialhilfe übernommen wird, ist die Miete auf die obere Angemessenheitsgrenze beschränkt. Diese wird jährlich von den Kommunen neu festgelegt.
Wir erläutern Ihnen gerne die
- Betreuungskosten,
- Miete,
- Sachkosten (Verpflegung, Hauswirtschaft und Reinigung),
in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Gibt es Besuchs- und Abwesenheitsregeln?
Besuche von Angehörigen sind bei uns jederzeit herzlich willkommen. Auch ehrenamtlich Engagierte können unsere Bewohnenden im Alltag oder bei Freizeitaktivitäten begleiten. Bitte stimmen Sie Besuche frühzeitig mit dem Team ab.
Auch Übernachtungen bei Angehörigen sind selbstverständlich möglich. Bitte informieren Sie uns vorab, damit wir alles gut organisieren können.
Für längere Abwesenheiten gelten die Vorgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). In der Regel stehen Bewohnerinnen und Bewohnern, die die Werthmann-Werkstätten besuchen, bis zu 49 Abwesenheitstage, allen anderen bis zu 28 Abwesenheitstage pro Kalenderjahr zur Verfügung. Gerne informieren wir Sie persönlich über die für Sie geltenden Regelungen. Bitte beachten Sie: Werden diese Zeiten überschritten, übernimmt der LWL die Betreuungskosten für die Abwesenheit nicht mehr. Die Kosten tragen Sie dann selbst.
Angebotsgrenzen und Einzelfallregelungen
Damit wir allen Bewohnenden eine sichere, individuelle und verlässliche Begleitung bieten können, ist unser Wohnhaus auf einen klar definierten Personenkreis ausgerichtet.
Eine Aufnahme ist in der Regel nicht möglich, wenn
- ein sehr hoher Pflegebedarf besteht, der über das in unserem Wohnhaus leistbare Maß hinausgeht,
- eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt oder eine geschlossene Unterbringung erforderlich ist,
- aufgrund der individuellen Situation ein dauerhaft erhöhter Assistenz- oder Betreuungsbedarf besteht, den wir nicht fachgerecht abdecken können.
Gemeinsam mit allen Beteiligten klären wir sorgfältig, ob wir die notwendige Unterstützung dauerhaft sicherstellen können.
Verändert sich der Unterstützungsbedarf während des Wohnens erheblich, suchen wir gemeinsam mit der Bewohnerin oder dem Bewohner sowie den Angehörigen oder gesetzlichen Betreuungen nach einer passenden Lösung. Unser Ziel ist es, jederzeit eine Betreuung zu gewährleisten, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird und gleichzeitig das Wohl der gesamten Hausgemeinschaft schützt.
Kann mein Angehöriger dauerhaft im Wohnhaus leben?
Ja. Unsere Wohnhäuser bieten ein langfristiges Zuhause. Verändert sich der Unterstützungsbedarf, prüfen wir gemeinsam, welche Unterstützung am besten passt. Innerhalb des Caritas-Netzwerks entstehen dabei neue Perspektiven.
Wie selbstbestimmt leben die Bewohnerinnen und Bewohner?
Selbstbestimmung gehört zu unserem Alltag. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner richtet das eigene Zimmer nach den persönlichen Wünschen ein, gestaltet den Tagesablauf mit, pflegt Hobbys und entscheidet bei vielen Themen des täglichen Lebens mit.
Können Angehörige am Leben im Wohnhaus teilnehmen?
Ja. Angehörige sind wichtige Bezugspersonen. Wir legen großen Wert auf einen offenen Austausch und freuen uns über Besuche sowie die gemeinsame Gestaltung von Festen und Aktivitäten. Bitte kontaktieren Sie hierzu die Einrichtung im Vorfeld, damit wir dieses ebenfalls mitberücksichtigen können.
Muss ich eigene Möbel mitbringen?
Nein. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Grundausstattung gegen ein monatliches Entgelt. Sie richten Ihr Zimmer aber gern auch mit Ihren eigenen Möbeln ein
Was passiert tagsüber im Wohnhaus?
Viele Bewohnerinnen und Bewohner arbeiten in den Werthmann-Werkstätten. Menschen, die nicht oder nicht mehr berufstätig sind, erhalten individuelle Angebote zur Tagesstruktur. So bleibt der Alltag abwechslungsreich, aktiv und sinnvoll gestaltet.