CariFair - Ausländische Betreuungskräfte im eigenen Haushalt
Wir betreuen zu Hause. Fair bezahlt. Legal angestellt.
Sie suchen eine Betreuungskraft, die mit Ihnen im Haushalt lebt und Sie individuell unterstützt und begleitet? Wir helfen Ihnen eine geeignete Kraft zu finden und ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu organisieren.
Maßgeschneiderte Betreuung für ein selbstbestimmtes Leben
Wir verstehen, wie wichtig es ist, im fortschreitenden Alter in vertrauter Umgebung zu leben. CariFair bietet Ihnen eine verlässliche und auf ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Versorgung durch osteuropäische Betreuungskräfte in Ihrem Zuhause. Dazu gehören neben der Grund- und Körperpflege auch wertvolle Unterstützungsleistungen im Alltag.
Dieses Angebot ist auch über unsere Kreisgrenzen hinweg in digitaler Form möglich.
Darauf können Sie vertrauen:
Bei uns wissen Sie von Anfang an, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Es gibt keine komplizierten Preisstufen für Sprachkenntnisse oder einen Führerschein und keine unerwarteten Zuschläge. So können Sie Ihre Entscheidung auf einer transparenten und verlässlichen Grundlage treffen.
Unsere mehrsprachigen Koordinatorinnen begleiten Sie persönlich durch den gesamten Vermittlungsprozess und stehen auch nach Beginn der Betreuung als regionaler Ansprechpartner an Ihrer Seite. So erhalten Sie schnelle Unterstützung, wenn Fragen oder Veränderungen auftreten.
Wir beraten Sie zeitnah, analysieren gemeinsam Ihren Bedarf und finden eine passende Betreuungslösung. Unser Ziel ist es, den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten und Sie in einer oft belastenden Situation zuverlässig zu unterstützen.
Unsere Koordinatorinnen:
Caritas-Station Lennestadt
Caritas-Station Lennestadt
Häufig gestellte Fragen
Welche Aufgaben werden durch die Betreuungskraft übernommen?
Eine Betreuungskraft kann eine pflegebedürftige Person bei folgenden Tätigkeiten unterstützen. Dabei ist die vereinbarte Arbeitszeit zu berücksichtigen: Die Betreuungskraft hilft der pflegebedürftigen Person im Haushalt, beim Einkaufen, bei der Zubereitung der Mahlzeiten, bei der Wäscheversorgung und bei der Reinigung der Wohnung. Sie unterstützt sie durch einfache pflegerische Alltagshilfen, etwa beim An- und Auskleiden, beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, beim Toilettengang, beim Waschen und Duschen oder bei der Mund- und Zahn-pflege. Sie begleitet sie außerdem bei Aktivitäten innerhalb und außerhalb ihrer Wohnung. Eine ständige Beaufsichtigung der betreuten Person und deren Schutz vor allgemeinen Risiken im Zusammenhang mit der eigenständigen Ausführung von Aktivitäten und Verrichtungen des täglichen Lebens durch die betreute Person selbst, sind mit der Tätigkeit der Betreuungskraft nicht verbunden.
Garten- oder Renovierungsarbeiten oder auch Haushaltsdienste für weitere Familienangehörige gehören nicht zu den Aufgaben einer Betreuungskraft.
Kann die Betreuungskraft ärztlich verordnete Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege/Behandlungspflege übernehmen?
Die Betreuungskräfte haben in der Regel keine Qualifikation für die Durchführung ärztlich verordneter Leistungen der Behandlungspflege wie der Bereitstellung von Medikamenten oder der Versorgung von Wunden. Diese Aufgaben gehören ausdrücklich nicht zu ihrer Tätigkeit, sondern werden durch die begleitende Sozialstation durchgeführt. Die Kosten für diese Leistung trägt die Krankenkasse.
Wie lange arbeitet die Betreuungskraft?
Eine Betreuungskraft arbeitet im Durchschnitt 38,5 Stunden in der Woche. Dabei arbeitet sie an 5 oder 6 Tagen in der Woche. Bei einer 5-Tage-Woche arbeitet sie im Durchschnitt 7,7 Stunden pro Tag, bei einer 6-Tage-Woche arbeitet sie im Durchschnitt 6,4 Stunden pro Tag. An einem Tag in der Woche muss die Betreuungskraft frei haben, das heißt, dass sie dann 24 Stunden lang nicht im Einsatz ist.
Kann die Betreuungskraft auch nachts arbeiten?
Die Betreuungskraft hat Anspruch auf eine ungestörte Nachtruhe, wenn sie tagsüber gearbeitet hat. Sollte sie nachts für die Begleitung der zu betreuenden Person aufstehen müssen, wird dieses als Bereitschaftszeit und damit als Arbeitszeit bewertet. Falls eine regelmäßige Nachtbereitschaft erforderlich ist, müssen gemeinsam mit der Koordinatorin bzw. dem Koordinator individuell geeignete Lösungen wie z. B. die Tagespflege gefunden werden, um der Betreuungskraft tagsüber einen Ausgleich für die nächtliche Arbeit zu ermöglichen.
Muss die Betreuungskraft immer erreichbar sein?
Die Betreuungskraft hat Anspruch auf freie Zeit, die sie nach eigenen Vorstellungen außerhalb des Hauses verbringen kann und in der sie nicht erreichbar sein muss. Dazu gehören mindestens ein freier Tag in der Woche und regelmäßige Pausen. Auch hierzu beraten unsere Koordinatorinnen Sie in Bezug auf alternative Lösungen wie z. B. die Tagespflege oder Alltagsbegleitung.
Wer übernimmt die Begleitung, wenn die Betreuungskraft frei hat?
Die Koordinatorin bespricht mit der pflegebedürftigen Person und ihrer Familie, welche Unterstützung in welchem Umfang erforderlich ist. Eine festgelegte Arbeitszeit pro Woche können durch die Betreuungskraft abgedeckt werden. Weitere Zeiten müssen mit Hilfe der Sozialstation, der Tagespflege oder auch Kurzzeitpflege, durch Angehörige oder andere Personen abgedeckt werden. Ein Besuch der Tagespflege, der Einsatz einer Alltagsbegleitung oder Serviceleistungen wie Essen auf Rädern und Hausnotruf empfehlen wir ebenfalls, um Freizeit für die Betreuungskraft und gleichzeitig die sichere Versorgung der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten.
Wird für den Einsatz an Feiertagen ein zusätzliches Gehalt gezahlt?
Für den Einsatz an gesetzlichen Feiertagen wird kein zusätzliches Gehalt gezahlt. Fällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, hat die Betreuungskraft Anspruch auf Freizeitausgleich. Grundlage dafür ist § 11 des Arbeitszeitgesetzes. Fällt ein Feiertag dagegen auf einen Wochentag, an dem die Betreuungskraft üblicherweise und regelmäßig frei hat, muss dafür kein Freizeitausgleich gewährt werden.
Wie soll das Zimmer der Betreuungskraft ausgestattet sein?
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes, möbliertes und abschließbares Zimmer. Das Zimmer sollte ein Internetanschluss (WLAN) haben, der kostenlos zu nutzen ist.
Werden Unterkunft und Verpflegung kostenlos zur Verfügung gestellt?
Unterkunft und Verpflegung werden unentgeltlich durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Die Betreuungskraft muss dafür nicht extra zahlen.
Wie ist die An- und Abreise der Betreuungskraft organisiert?
Die Betreuungskraft organisiert die An- und Abreise selbst.
Bei der Reise mit einem Kleinbus kann die Betreuungskraft oftmals bis zur Haustür gebracht werden. Bei Nutzung von Fernbussen erreicht sie den nächstgrößeren Bahnhof. Es wird gemeinsam besprochen, wie die Betreuungskraft zum Haushalt gelangt, ob sie von der Halte-stelle abgeholt wird oder ob sie ein Taxi nimmt, um den Haushalt zu erreichen.
Die An- und Abreisekosten werden vom Arbeitgeber bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro übernommen.