Pflegeberatung
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI: Unterstützung für die Pflege zu Hause
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss viele Fragen im Alltag selbst beantworten. Der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI bietet Gelegenheit, die Pflegesituation gemeinsam mit einer Pflegefachkraft anzuschauen, Fragen zu klären und praktische Unterstützung zu erhalten.
Der Beratungstermin in Ihrem Zuhause
Was steht Ihnen zu? Welche Angebote können Sie sinnvoll nutzen, um das Leben in den eigenen vier Wänden optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen? Welche Kosten entstehen? Auf diese Fragen finden Sie im gemeinsamen Beratungstermin Antworten.
Erfahrene Pflegefachkräfte beraten Sie und Ihre Angehörigen dort, wo Ihr Leben stattfindet - in Ihrem Zuhause. Im persönlichen Gespräch werden Sie zu Ihrer individuellen Situation beraten.
Die beratende Person informiert Sie und Ihre Angehörigen über Leistungen der Pflegeversicherungen und Angebote der Leistungserbringer.
Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, mindestens halbjährlich Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI nachzuweisen. Pflegebedürftigen mit den höheren Pflegegraden 4 und 5 steht auf Wunsch auch vierteljährlich ein solches Gespräch zu.
Was passiert beim Beratungsbesuch?
Eine Pflegefachkraft bespricht mit Ihnen, wie die häusliche Pflege gelingt und wo vielleicht Entlastung oder zusätzliche Unterstützung sinnvoll wäre. Sie können Fragen zu Pflegethemen stellen und praktische Hinweise für den Pflegealltag erhalten. Bei Bedarf informiert die Pflegefachkraft auch über passende Unterstützungsangebote, Pflegekurse oder weitere Leistungen.
Der Beratungsbesuch soll die häusliche Pflege stärken und pflegende Angehörige unterstützen. Er ist eine Gelegenheit, gemeinsam nach Lösungen zu suchen – offen, vertraulich und orientiert an Ihrer persönlichen Situation.
Die Durchführung wird der Pflegekasse bestätigt. Hinweise zu Verbesserungsmöglichkeiten werden mit Ihrer Einwilligung an die Pflegekasse weitergegeben.
Pflegeberatung im Überblick
- verpflichtend für Pflegegrade 2 bis 5
- Mindestens einmal im Halbjahr
- Pflegegrade 4 und 5 auf Wunsch einmal im Vierteljahr
- Pflegegrad 1 einmal im Halbjahr freiwillig
- Die Kosten übernimmt die Pflegekasse
Vereinbaren Sie einen Termin
Den verpflichtenden Beratungsbesuch müssen Sie selbst rechtzeitig abrufen. Wenden Sie sich dafür an die Caritas-Station in Ihrer Nähe.
Unsere Kolleginnen vereinbaren gern einen Termin und beantworten Ihre Fragen.
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie dabei, die Pflege zu Hause gut und verlässlich zu gestalten.